Stevia-Produkte werden aus der Pflanze Stevia Rebaudiana gewonnen.
Diese Pflanze ist unter zahlreichen Namen bekannt, wie zum Beispiel: Süßkraut, Honigkraut oder Kaja-he.
Es handelt sich hierbei um eine Staude, die aus Südamerika stammt. Dort wird Stevia seit einigen hundert Jahren als Lebensmittel bei der Zubereitung von Speisen und Getränken sowie als Heilmittel verwendet.
Die süßen Inhaltsstoffe dieser Pflanze, sogenannte Steviolglykosiden, haben die 300fache Süßkraft von Zucker, jedoch keine Kalorien und keine Auswirkungen auf den Blutzuckerspiegel.
Steviaprodukte werden im Ausland als Süßungsmittel bei Diabetes, Neurodermitis, Zucker- und Sorbitunverträglichkeit eingesetzt. Es ist nachgewiesen, dass Stevia die Kariesbildung vermindert, weshalb es auch zunehmend in Zahnpflegeprodukten Verwendung findet.
Man findet die Stevia-Produkte im Handel üblicherweise unter den folgenden Bezeichnungen:
Stevia Pulver ist eine weiße und kristalline Substanz. Es handelt sich hierbei um eines der in der Pflanze vorhandenen Steviolglycoside, also einer der süßen Inhaltsstoffe. Stevia Pulver kann wie Zucker verwendet werden, jedoch benötigt man deutlich weniger davon.
Stevia Fluid ist eine flüssige Form des Steviosides – sehr gut zu dosieren und ideal für die Zugabe in flüssige Lebensmittel.
Die Stevia Tabs sind vergleichbar mit den allseits bekannten Süßstoff-Tabletten, üblicherweise für die Verwendung in warmen Getränken gedacht. Tabs sind gut zu dosieren, im Spender auch ideal zum mitnehmen.
Stevia Dulce nennt man den grünlichen oder leicht bräunlichen Auszug, der direkt und ohne chemische Prozesse aus den Stevia-Blättern gewonnen wird. Dulce enthält noch alle bioaktiven Substanzen der Pflanze wie Chlorophyll und eine Reihe von ätherischen Ölen und hat in deutliches Kräuteraroma.
Dafür ist die Süßkraft etwas geringer als die des Stevia Fluid.
Dann gibt es noch Stevia Blätter. Hierbei handelt es sich um die getrockneten Blätter der Stevia-Pflanze, die oftmals als süßend wirkender Zusatz zu Tee genommen werden. Die Süßkraft dieser Blätter ist erstaunlich: mit nur 10 g Stevia-Blättern können Sie 18 Liter Tee süßen!
Stevia und Stevioglykoside sind rein natürliche Produkte, für deren Gewinnung keinerlei Lösemittel oder ähnliche Zusätze erforderlich sind.
Seit vielen Jahren werden Stevia-Produkte in vielen Ländern, wie zum Beispiel in Südamerika, Asien, Japan, Australien, Neuseeland und China genutzt. Geschätzt wird, dass 150 Millionen Menschen täglich Stevia-Produkte zum Süßen nutzen. In Japan haben Stevia-Produkte bei Süßungsmitteln einen Marktanteil von 40 %, in Asien insgesamt 75 %.
In der EU sind Erzeugnisse aus STEVIA von der EU-Kommission in Brüssel mit Entscheidung vom 14.11.12011 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen! Die Entscheidung erlangte am 02.12.2011 Gültigkeit.
Vor dieser erfreulichen Entscheidung wurde Stevia in der EU als sogenanntes „Novel Food“ angesehen. Hierunter fallen Produkte, die bisher innerhalb der EU noch nicht offiziell als Lebensmittel verwendet wurden. Solche Produkte müssen erst eine offizielle Genehmigung erhalten, bevor sie als Lebensmittel/Lebensmittelzusatzstoffe vertrieben werden dürfen.
Zahlreichen Studien zufolge gibt es keine begründeten gesundheitlichen Bedenken für die Versagung einer Genehmigung. Nichtsdestotrotz liegt sie noch nicht vor.
Somit war der Vertrieb von Stevia in Deutschland derzeit als Zusatz für Tee oder Süßungsmittel nicht zulässig.
Da allein in Deutschland der pro-Kopf-Verbrauch von Zucker auf über 40 kg pro Jahr geschätzt wird, munkeln böse Zungen, dass die Zuckerindustrie ein großes Interesse daran gehabt haben könnte, die Zulassung zu vereiteln.
Vor dem Hintergrund, dass der Jahresumsatz der Zuckerindustrie europaweit auf über 60 Millarden Euro geschätzt (Quelle: Plusminus-Sendung Januar 2009) wird, ist dies sicherlich kein so abwegiger Gedanke.
In den Jahren 2004, 2007 und letztmalig 2008 wurde die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia Produkten von JECFA, eine Arbeitsgruppe der WHO, bestätigt.